Eine möglichst zeitnahe Rückantwort der/des MAV-Vorsitzenden an die DiAG nach Konstituierung der MAV ist Voraussetzung, um in den Verteilerkreis der DiAG aufgenommen zu werden, um an regelmäßigen Informationen, Einladungen zu Erfahrungsaustauschen o. ä. partizipieren zu können.