Arbeitsrecht für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK), ehemals Zentral-KODA, wurde für die (Erz-)Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und den Deutschen Caritasverband e.V. auf Bundesebene gebildet, um die Einheit des kirchengemäßen Arbeitsrechts im überdiözesanen Bereich zu sichern.
„Rechtsgrundlagen und Ordnung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission
(ZAK-Ordnung)“