Zur Gestaltung des Arbeitsrechtes für den Bereich der verfassten Kirche (Kirchengemeinden, Bildungshäuser, Generalvikariat etc. nicht Caritas) haben die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn sich zur Regional-KODA NW zusammen geschlossen.
Mit der Regional- KODA wird der Artikel 7 der Grundordnung für die kirchlichen Arbeitsverhältnisse umgesetzt. Danach sind die Arbeitsbedingungen in einer paritätisch besetzten Kommission von Mitarbeitern und Dienstgebervertreter zu regeln.
In der Regional- KODA sind 15 Dienstgebervertreter aus jedem (Erz-)Bistum drei Dienstgebervertreter und auf der Mitarbeiterseite werden aus jedem (Erz-)Bistum in unmittelbaren Wahlen je 2 Mitarbeiter in die Regional-KODA gewählt. 3 Mitglieder werden vom ZKD entsandt und die beiden verbleibenden Positionen werden nach einem vorgegebenen Proporz besetzt.
Die Aufgabe der Regional- KODA ist es, die KAVO zu gestalten und weiter zu entwickeln.