Das Kirchliche Arbeitsgericht ist gemäß § 2 Abs. 2 KAGO zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und der diesen ergänzenden Ordnungen einschließlich des Wahlverfahrensrechts und des Verfahrens vor der Einigungsstelle. Der Abs. 3 betont ausdrücklich, dass das kirchliche Arbeitsgericht nicht zuständig ist für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis (individuelle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis: hier ist das weltliche Arbeitsgericht zuständig).
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln
c/o Erzbischöfliches Offizialat
Roncalliplatz 2
50667 Köln
oder
Diözesanes Arbeitsgericht für den MAVO-Bereich Köln
c/o Erzbischöfliches Offizialat
Postfach 10 11 27
50451 Köln
Tel. 02 21 / 16 42 – 56 50
Fax 02 21 / 16 42 – 56 52
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Vorsitzender:
Herr Manfred Jüngst
Richter am Landes Arbeitsgericht
Interview Manfred Jüngst (katholisch.de – 23.08.2022)